Reisen nach Thailand: Überflutungen – unter Umständen besteht Anspruch auf Schadenersatz
Geschäftsreisen und Flüge nach Bangkok: Flutkatastrophe in Thailand wird immer schlimmer. Geschäftsreisende oder Urlauber können bei bestimmten Buchungen Reisemängel geltend machen. Informationen im folgenden Bericht. Hannover (dpa/tmn) - Pauschalurlauber in Thailand können es unter Umständen als Reisemangel geltend machen, wenn Ausflüge wegen des Hochwassers ausfallen.
«Dabei kommt es aber immer auf die konkrete Buchung an», erklärt Paul Degott, Anwalt für