Reiserecht – Schadenersatz bei Ersatzhotel: Ersatzunterkunft 50 Kilometer entfernt – Anspruch auf Entschädigung

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Hotels und Urlaubsreisen buchen: Gebuchtes Hotel ist nicht verfügbar. Geschäftsreisende oder Urlauber haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn Sie ein 50 Kilometer entferntes Ersatzhotel nicht annehmen. Bad Homburg (dpa/tmn) - Urlauber müssen ein Ersatzhotel 50 Kilometer vom gebuchten Hotel nicht akzeptieren. Wenn sie ablehnen, dort ihren Urlaub zu verbringen, haben… Den ganzen Artikel auf www.imagetours.de lesen. Ähnliche Beiträge:Reiserecht – Schadenersatz bei Salmonellenerkrankung: Hotel Schuld muss nachgewiesen werden – sonst haben Kunden keinen Anspruch auf Entschädigung Geschäftsreisen und Erkrankungen im Hotel: Brechdurchfall und Magenkrämpfe durch Salmonellenvergiftung im Hotel. Geschäftsreisende und Urlauber müssen Verantwortlichkeit des Hotels nachweisen,... Reiserecht – Bauarbeiten auf dem Hotelgelände: Anspruch auf Schadenersatz bei täglichen Baumaßnahmen auf dem Hotelgelände Geschäftsreisen und Hotels - Mängel auf dem Hotelgelände: Bei täglichen Bauarbeiten auf dem Hotelgelände haben Geschäftsreisende und Urlauber Anspruch auf... Reiserecht – Flugverspätung wegen Todesfall an Bord: Kein Anspruch auf Entschädigung Passagierrechte und Fluggastrechte: Flug verspätet sich aufgrund eines plötzlichen Todesfalls an Bord. Tod wird als außergewöhnlicher Umstand eingestuft. Passagiere haben...

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