Reiserecht – Schadenersatz bei Ersatzhotel: Ersatzunterkunft 50 Kilometer entfernt – Anspruch auf Entschädigung
Hotels und Urlaubsreisen buchen: Gebuchtes Hotel ist nicht verfügbar. Geschäftsreisende oder Urlauber haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn Sie ein 50 Kilometer entferntes Ersatzhotel nicht annehmen. Bad Homburg (dpa/tmn) - Urlauber müssen ein Ersatzhotel 50 Kilometer vom gebuchten Hotel nicht akzeptieren.
Wenn sie ablehnen, dort ihren Urlaub zu verbringen, haben… Den ganzen Artikel auf www.imagetours.de lesen.
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