Reiserecht – deutlich verspätete Ankunft im Hotel ist Reisemangel: Große Flugverspätung und etliche Stunden später im Hotel – Anspruch auf Entschädigung

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Fluggastrechte und Passagierrechte: Flüge verspäten sich deutlich und Ankunft im Hotel erfolgt erst viele Stunden später wird als Reisemangel eingestuft. Geschäftsreisende und Urlauber haben Anspruch auf Erstattung. Hamburg (dpa/tmn) - Urlauber müssen es nicht klaglos hinnehmen, wenn sie wegen deutlicher Flugverspätung erst morgens am Urlaubsort ankommen. Eine Verzögerung um etliche… Den ganzen Artikel auf www.imagetours.de lesen. Ähnliche Beiträge:Reiserecht – Schadenersatz bei Salmonellenerkrankung: Hotel Schuld muss nachgewiesen werden – sonst haben Kunden keinen Anspruch auf Entschädigung Geschäftsreisen und Erkrankungen im Hotel: Brechdurchfall und Magenkrämpfe durch Salmonellenvergiftung im Hotel. Geschäftsreisende und Urlauber müssen Verantwortlichkeit des Hotels nachweisen,... Reiserecht – Flugstart abgebrochen: Bei abgebrochenem Start haben Passagiere Anspruch auf Entschädingung Fluggastrechte und Passagierrechte: Fluggästen steht nicht nur bei verspäteten Flügen Entschädigung zu, sondern auch bei abgebrochenen Flugstarts besteht Anpruch auf...

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