Reiserecht – deutlich verspätete Ankunft im Hotel ist Reisemangel: Große Flugverspätung und etliche Stunden später im Hotel – Anspruch auf Entschädigung
Fluggastrechte und Passagierrechte: Flüge verspäten sich deutlich und Ankunft im Hotel erfolgt erst viele Stunden später wird als Reisemangel eingestuft. Geschäftsreisende und Urlauber haben Anspruch auf Erstattung. Hamburg (dpa/tmn) - Urlauber müssen es nicht klaglos hinnehmen, wenn sie wegen deutlicher Flugverspätung erst morgens am Urlaubsort ankommen.
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