Reiserecht – Schmerzensgeld: Für Durchfall im Hotel gibt es nicht gleich Schmerzensgeld

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Geschäftsreisen und Erkrankungen: Veranstalter muss Hotelgästen mit Durchfallerkrankung im Hotel kein Schmerzengeld bezahlen. Gäste müssen beweisen, dass die Ursache der Erkrankung mangelnde Hygiene oder mangelhafte Verpflegung im Hotel ist. Hamburg (dpa/tmn) - Nur weil mehrere Gäste in einem größeren Hotel unter Durchfall litten, muss der Reiseveranstalter kein Schmerzensgeld zahlen. Wenn das Hotel über mehrere hundert Zimmer verfügt und ein Dutzend Gäste an Durchfall erkrankten, sei das noch kein Beweis dafür, dass die hygienischen… Den ganzen Artikel auf www.imagetours.de lesen.

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