Recht auf Reisen – Ausgleichszahlungen ausländischer Airlines: Gerichte in Deutschland sind auch für Fluggesellschaften aus den USA zuständig
Reiserecht - Fluggastrechte und Passagierrechte: Ausgleichszahlungen für Flugausfällle mit Airlines die nicht zur EU gehören, in Deutschland geltend machen. Klagen von Ausgleichszahlungen müssen Gerichte in Deutschland klären. Wichtige Informationen für Reisende im folgenden Bericht.
Karlsruhe (dpa) - Deutsche Gerichte sind in bestimmten Fällen auch für Klagen gegen Fluglinien zuständig, die ihren Hauptsitz nicht in der EU haben. Das hat der Bundesgerichtshof nach einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung… Den ganzen Artikel auf www.imagetours.de lesen.


